Kant-Garagen durch Nachnutzung erhalten

Pressemitteilung: Der Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin begrüßt die Entscheidung des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf, dem Eigentümer der Kant-Garagen eine  Abrissgeneh­migung zu versagen.

Die 1929/30 gebauten Kant-Garagen des Architekten Hermann Zweigenthal, ein Stahlbetonbau im Stil der Neuen Sachlichkeit, der 300 Stellplätze für PKWs bietet, sind eine der ersten Hochgaragen Europas und weisen nach wie vor einige herausragende architektonische Elemente auf, die die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes bedingen.

Der Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin sieht in den veröffentlichten Nutzungsange­boten die Möglichkeit des Erhalts des Gebäudes, insbesondere wenn auch die ge­nehmigenden Behörden nach ihrer Entscheidung gegen den Abriss zukünftige Bauanträge undogmatisch und kreativ begleiten.

„Wenn auch das Land Berlin, in Form des Technikmuseums eine Übernahme der Kant-Garagen abgelehnt hat, so wäre zu prüfen, ob eine Beteiligung an der Entwick­lung des Objektes nicht ebenso im öffentlichen Interesse wäre wie im Fall des ICC, bei dem der Finanzsenator einem Investor mit rund 200 Millionen Euro bei der Sanierung und Verwertung der Immobilie zur Seite stehen würde“, erklärte Prof. Wolfgang Schuster, Vorsitzender des Architekten- und Ingenieur-Vereins zu Berlin. Die Ver­weigerung einer Abrissgenehmigung bedinge auch ein Entgegenkommen durch den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und den Senat von Berlin.

Jeder Eigentümer von Denkmälern steht vor einer zweifachen Herausforderung: Die ge­schützte Bausubstanz zu erhalten und zugleich die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Nutzung zu schaffen. Der AIV zu Berlin weiß um die Grenzen des wirtschaftlichen Erhalts von Denkmälern, zumal wenn diese mit Materialien errichtet wurden, die für die Bauzeit als innovativ und wenig erprobt gelten müssen.

Dabei verspricht eine Nachnutzung der Kantgaragen schon wegen der nahezu voll­flächigen Bebauung des Grundstücks und den 5 Geschossen mit knapp 10.000 qm Bruttogeschossfläche eine so hohe Ausnutzung und Dichte, wie sie mit einer neuen Bebauung nicht wieder zu erzeugen wäre.

Selbstverständlich sollten Nutzungsänderungen so eingebracht werden, dass das Denkmal in seinem Charakter nicht gestört wird. Die notwendige Ertüchtigung der Tragkonstruktion sollte also nicht zur Folge haben, dass die Proportionen der konstruktiven Elemente und die Erscheinungsform der Gesamtanlage gestört werden. Natürlich wäre die bestehende Nut­zung auch die in Zukunft vorteilhafteste – ein Ort für Autos.

„Vielleicht haben die Kantgaragen keine vergleichbare stadträumliche Wirkung wie das Ensemble am Ernst-Reuter-Platz, wo die Pepper-Unternehmensgruppe in den letz­ten Jahren eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat, wie eine historisch wertvolle Bau­substanz – das Osram-Haus (später Eternit-Haus genannt), das Pepper-Haus am Ernst-Reuter-Platz und auch der Düttmann-Bau an der Fraunhofer Straße – denkmalgerecht saniert und instand gesetzt und in eine Nachnutzung überführt werden können“, sagte Prof. Wolfgang Schuster.

Der 1824 gegründete AIV hat das Ziel, die Berliner Baukultur zu fördern. Seine wichtigste Aufgabe sieht der traditionsreiche und zweitälteste Verein Berlins darin, Stellung zu aktuellen Planungsvorgängen zu beziehen.
 
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