Fortbildung beim AIV: BGH-Urteil Baukostenobergrenze als Beschaffenheit, am Mittwoch 23.10.2019, 08:30 Uhr im AIV

Referentin: Rechtsanwältin Christiane Columbus, Fachanwältin für Bau- u. Architektenrecht

Die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze führt zu einer verschärften Haftung für den Architekten. Die Planung des Architekten ist mangelhaft, wenn eine mit dem Besteller vereinbarte Obergrenze für die Baukosten überschritten wird. Deswegen vermitteln wir zu diesen Fragen die grundlegenden Rechtskenntnisse. Die Architektenkammer Berlin erkennt die Fortbildung mit 2 UE /Unterrichtseinheiten an. Den Teilnehmern wird am Ende der Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.

Mittwoch 23.10.2019, 08:30 Uhr im AIV. Im Rahmen der Veranstaltung reichen wir ein kleines Frühstück und Getränke. Die Teilnehmeranzahl ist auf 15 begrenzt. Teilnahme für AIV- Mitglieder kostenlos, Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder € 50

Verbindliche Anmeldung und weitere Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung / Anmeldung.             

Save the Date: AIV-Fortbildung Bau- und Architektenrecht mit RAin Columbus „Milieuschutz und Vorkaufsrecht“ in Bln. Friedrichshain Freiraum-Box 08.30 – 10.00 Uhr (mit kleinem Frühstück + 2 Fortbildungspunkte); für Mitglieder kostenfrei; Nichtmitglieder € 50,00