AIV Bau- und Architektenrecht: Nachbarvereinbarungen am Mittwoch, 29.01.2020 um 08:30 Uhr im AIV

Referentin: Rechtsanwältin Christiane Columbus, Fachanwältin für Bau- u. Architektenrecht

Es werden Grundbegriffe zum Grundstücks- und Nachbarrecht erläutert und erklärt, was der Nachbar bei einem Bauvorhaben dulden muss und was er abwehren kann, wie z.B. das Hammerschlags- und Leiterrecht zugunsten des Bauherrn formal richtig geltend zu machen ist. Kaum ein Vorhaben im innerstädtischen Bereich kann gänzlich ohne Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks realisiert werden. Der Architekt sollte das schon bei der Planung mit bedenken und seinen Auftraggeber beraten können. Wer sich hier nicht auskennt, riskiert aufgrund nachbarlicher Einwendungen erhebliche Bauverzögerungen, Planungsänderungen und Mehrkosten.  Die Architektenkammer Berlin erkennt die Fortbildung mit 2 UE /Unterrichtseinheiten an. Den Teilnehmern wird am Ende der Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.

Im Rahmen der Veranstaltung reichen wir ein kleines Frühstück und Getränke. Die Teilnehmeranzahl ist auf 15 begrenzt.

Teilnahme für AIV- Mitglieder kostenlos, Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder € 50

Verbindliche Anmeldung und weitere Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung / Anmeldung.