Der Architekt hat in seiner Planung sowohl die aktuell geltenden Brandschutzbestimmungen als auch die Vorgaben des Denkmalschutzes zu beru¨cksichtigen. Das fu¨hrt häufig zu Zielkonflikten, weil die einschlägigen Regelungen einander ausschließende Vorgaben enthalten. Anhand eines Beispiels aus der anwaltlichen Praxis erläutert Rechtsanwältin Christiane Columbus, wie diesem Konflikt im behördlichen Genehmigungsverfahren begegnet werden kann.
Das Problem wirkt sich auch auf das Verhältnis zwischen Architekt und Bauherr aus. Hier wird dargestellt, wie durch Vertragsgestaltung (Inhalt der Leistungspflichten) Haftungsrisiken verringert und angemessene Honorare erzielt werden können.
Veranstaltung im AIV zu Berlin am Montag den 10.09.2012. Anmeldung erbeten unter mail@aiv-berlin.de
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