Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft im AIV mit seinen verschiedenen Möglichkeiten ist in der Satzung des Vereins geregelt. Ein kurzer Überblick:
Ordentliches Mitglied kann werden, wer sein Studium als Architekt, Ingenieur, Stadt- oder Landschaftsplaner abgeschlossen, oder sich durch berufliche Leistungen oder besondere Verdienste um Baukunst, bildende Kunst, Baurecht, Bautechnik oder Bauwirtschaft hervorgetan hat. Förderer können werden: Personen, Vereinigungen, Institute, Akademien und Unternehmungen, die die Aufgaben des Vereins durch Mitarbeit auf bestimmten Gebieten oder in anderer Weise fördern wollen. Auswärtiges Mitglied kann jeder werden, der die obigen Voraussetzungen erfüllt und seinen Wohnsitz außerhalb von Berlin/Brandenburg hat.
Jungmitglieder können Architektur- und Ingenieurstudenten des Bauwesens sowie Studenten mit stadtplanerischer oder landplanerischer Ausbildung werden.
Jahresbeiträge
Studierende | 25,00 EUR |
Jungmitglieder (bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres) | 76,00 EUR |
Berufsanfänger (ordentliches Mitglied) | 150,00 EUR |
Berufstätige (ordentliches Mitglied) | 250,00 EUR |
Auswärtige Mitglieder | 51,00 EUR |
Fördermitglieder | ab 1.000,00 EUR |