Die Neuerungen in der Gebührenordnung können Planern helfen, mehr Honorar zu erzielen, im Durchschnitt 17 % (!) heißt es. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss einiges bei der Honorarvereinbarung und Abrechnung bedacht werden. Die Referenten Christiane Columbus und Dr. Cornelius Pfisterer, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht aus der Kanzlei Schultz & Seldeneck, referieren zu folgenden Themen:
– Richtige Kostenermittlung
– Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
– Honorierung zusätzlicher und geänderter Leistungen
– Form, Inhalt und Zeitpunkt der Honorarvereinbarung
– Modernisierung der Leistungsbilder, insbesondere zu Kosten- und Terminkontrolle
Termin: Montag, den 09. September 2013 um 19.00 Uhr in der Kanzlei SCHULTZ und SELDENECK, Bleibtreustraße 33. Die Teilnehmerzahl für die Veranstaltung ist auf 40 Personen begrenzt. Anmeldung bis zum 05.09.2013 beim AIV Berlin.
Wir freuen uns auf diese wichtige Veranstaltung und danken schon jetzt den Referenten!