Die Schinkelkirche auf dem Friedrichswerder – Genese eines Desasters (von Rudi Schmidt)

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Kein Bau Karl Friedrich Schinkels hat den letzten Weltkrieg in Berlin unbeschadet überstanden. Das gilt auch für die Friedrichswerdersche Kirche. Aber nach zwei größeren Renovierungen war deren Innenraum der einzige, der noch in der Originalversion Schinkels zu erleben war. Obwohl nicht gleichermaßen gefeiert  wie die abgeräumte Bauakademie gilt sie in ihrer klassizistischen Interpretation der Gotik doch als Beleg für Schinkels meisterliche Adaption überkommener Formen in einem zeitgenössischen Verständnis (s. auch den offenen Brief der Architekturhistoriker, Freigang et al. 2016).

Schinkel hatte die Kirche aus Platzmangel auf das schmale Grundstück des früheren kurfürstlichen Reithauses setzen müssen, so dass zu den westlichen Wohnhäusern eine Baulücke von nur vier Metern entstand. Diese angrenzenden Gebäude waren aber deutlich niedriger als das Kirchenschiff (zwei- bis dreigeschossig), womit die überlokale Sichtbarkeit und der Lichteinfall in die Kirchenfenster gewährleistet blieben, beides konstitutive Elemente des Gebäudes und der Baugeschichte.

Das wird fortan nicht mehr zu erleben sein, weil große Neubau-komplexe vom Westen und Osten her die freie Sicht auf die Kirche erheblich einschränken. Auch der Anblick im Innern wird nach den Beschädigungen an Pfeilern und Gewölben trotz sorgfältiger Restaurierung nicht mehr dem ursprünglichen Zustand entsprechen; eine tiefe Grube im Westen zum Bau doppelstöckiger Tiefgaragen nah der Kirche hatte zum Absacken der Fundamente geführt.

Seitdem herrschen Zorn und Betroffenheit in einer breiten Öffentlichkeit. Und der Ärger wird sich auch nicht legen, wenn die ersten Mieter 2016/17 eingezogen sind. Denn der Anblick der zugebauten, verschatteten und innen versehrten Kirche wird jeden Kunst- und Stadtliebhaber dauerhaft provozieren.
An diesem Fall ist vieles bemerkenswert: die Gleichgültigkeit und Sorglosigkeit der am Bau Beteiligten, eine eigentümliche Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis bei den Planern, die intransparenten Machtspiele in der Stadtverwaltung und die Prädominanz des Renditedenkens bei Verkäufern wie Käufern der begehrten Grundstücke – Letzteres das übliche Bild beim kapitalistischen Immobiliengeschacher könnte man sagen.

Aber selten wurde die Stadtplanung  für den Wiederaufbau ganzer Stadtviertel auf leergeräumten Flächen im Zentrum einer Metropole mit einem derart großen argumentativen Aufwand betrieben. In dieser langen Debatte um das ‚Planwerk Innenstadt‘ und seiner Fortschreibung wurden alle wichtigen Kriterien sozial verantwortlicher zeitgenössischer Stadtplanung bemüht: Nachhaltigkeit, Sozialadäquanz, Integration, Maßstäblichkeit, Proportionalität, Korrespondenz, historische Kontinuität, stadträumlicher Erlebniswert etc. Vergleicht man das Resultat am Werderschen Markt mit diesem Begründungaufwand ist die Kluft zwischen Beidem  unübersehbar. Daraus ergeben sich einige Schlussfolgerungen und eine Reihe von Fragen, die hier nur z.T. beantwortet werden können.

Zunächst fällt auf, dass die öffentliche Aufmerksamkeit für das Baugeschehen in dem Maße stieg, wie die Unumkehrbarkeit für die geschaffenen Tatsachen zunahm. Da, wo sie noch etwas bewirken konnte, gab es sie nicht und da, wo es vergeblich war, wurde sie zur fast schon wohlfeilen Bekenntnispflicht. Höhepunkt dieser asymmetrischen Aufmerksamkeitsspirale ist der ohnmächtige Appell des offenbar erst sehr spät alarmierten Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Hermann Parzinger: „Berlin muss in allerletzter Minute dafür sorgen, dass der Neubau genügend Abstand zu diesem Kleinod hält“ (Tagesspiegel v. 2.11.2016). Da war der Rohbau an der Westseite bereits vollendet.

Wichtige Vorentscheidungen über das Areal westlich und östlich der Friedrichswerderschen Kirche fielen in den 90er Jahren (Verabschiedung des ‚Planwerks Innenstadt‘ vom Berliner Abgeordnetenhaus am 18. 5. 1999) und spätestens beim Verkauf der Grundstücke für den Westteil im Jahr 2000, für den Osten im Jahr 2006. Vielleicht hätte man mit viel Druck noch etwas im Rahmen des Bebauungsplans I-208-1 ändern können, der endgültig am 20. 12. 2011 beschlossen wurde. Während dieses Planverfahrens gab es massive Einwände von Fachleuten gegen die absehbare Beeinträchtigung der Kirche, sie wurden aber sämtlich mit Verweis auf den Beschluss von 1999 über das Planwerk Innenstadt abgewiesen. Es lohnt also, genauer auf die Frühphase der Bauplanung zu schauen, um die entscheidenden Weichenstellungen und die Verantwortlichen zu benennen.

Das Baukonzept für den nördlichen Friedrichswerder, wie es in dem Bebauungsplan I-208 für den Werderschen Markt und angrenzende Gebiete und später im B-Plan I-208-1 (nur für das westlich der Kirche gelegene Areal) dargelegt wird, basiert bekanntlich auf dem ‚Plan-werk Innenstadt Berlin‘, das mit einigen Vorstufen seit 1991 maßgeblich von Hans Stimmann und Dieter Hoffmann-Axthelm entwickelt worden ist. Es wurde 1996 im Berliner ‚Stadtforum‘ vorgestellt und sehr kontrovers diskutiert. Die Druckfassung vom Februar 1997 trägt denn auch den Untertitel ‚Ein erster Entwurf‘ (Senatsverwaltung f. Stadtentwicklung 1997). Viel Änderung erfuhr der Plan jedoch nicht. Insbesondere an der Flächenplanung auf Basis der alten Straßen-grundrisse wurden für diesen Bereich nur noch marginale Abweichungen vorgenommen. Andererseits ist Einiges daraus bis heute unrealisiert geblieben, und zwar immer dort, wo der öffentliche Widerstand besonders groß gewesen ist.

Auf allen Planzeichnungen für das hier betrachtete Gebiet rücken die Neubauten westlich und östlich der Kirche dicht an sie heran. Das ist bemerkenswerterweise auch bei den beiden Entwürfen der Fall, die 1992 unabhängig vom Planwerk-Team für die historische Mitte vorgelegt wurden; beim Entwurf von Lothar Arzt und bei dem der Arbeitsgemeinschaft Jahn, Kny, Machleidt und Schäche, von Bruno Flierl als Alternativen zum Planwerk angeführt (s. Architektenkammer 1997: 60f.). Insgesamt fällt auf, dass sich unter jenen, die sich seit 2011 –  Auslegung und Verabschiedung des Bauplans I-208-1 durch das Abgeordnetenhaus – kritisch zur dadurch für die Kirche entstehenden Bedrängnis geäußert haben, kaum Architekten befinden. Es sind vor allem Denkmalschützer, Kunst- und Bauhistoriker, Kulturjournalisten und viele Stadt- und Kunstliebhaber, die sich kritisch zu Wort gemeldet haben. Auch Werkbund und Architektenkammer, die sich noch an der Diskussion des Planwerks Innenstadt engagiert beteiligt hatten, haben zum Kirchendrama geschwiegen.

Vielleicht liegt das am informellen Berufsverständnis von Architekten, Altes per se als lästig und dem wünschenswerten Neubau im Wege Stehendes zu betrachten. Jedenfalls haben die für diesen Bauplan verantwortlichen Architekten und Stadtplaner die Kirche wie ein überkommendes Stadtmöbel behandelt, um das man nicht herumkommt, das man aber auch nicht sonderlich achten muss. Wohl gemerkt, die räumliche Überwältigung der Kirche durch die von Ost und West herandrängenden Baumassen ist kein Ergebnis von Investorenwillkür, sondern von den Stadtplanern so gewollt. Ein Manager von Frankonia, die den Ostteil bebaut, sagte mir: Man könne von einem Investor nicht erwarten, dass er das mit dem Gelände eingekaufte Baurecht nicht maximal nutze. Gibt es Stadt-planer, die das nicht wissen?

Kritische Rekonstruktion und Planwerk Innenstadt
Das wirft die Frage auf, ob die optische Quarantäne der Kirche direkte Folge des Planwerkskonzepts ist, oder Resultat einer Verkettung unglücklicher Umstände, an denen auch andere mitgewirkt haben.

Markenkern des Konzepts ist bekanntlich die Restitution des alten Straßengrundrisses der Vorkriegszeit, um damit den Abschied von der autogerechten 60er-Jahre-Moderne in der Innenstadt einzuleiten, und zugleich Verdichtung und Reurbanisierung zu erreichen. Hierzu sollten auch Blockrandbebauung, Höhenbegrenzung (22m Trauf- und 30m Firsthöhe via Staffelgeschossen) und Funktionsmischung verhelfen, ferner möglichst kleine Bauparzellen individueller Eigentümer, um Lebendigkeit durch Diversität herzustellen. Letzteres ließ sich am schwierigsten durchsetzen, weshalb früh schon auch der Block als kleinste Baueinheit akzeptiert wurde.

Die Idee der Kritischen Rekonstruktion wurde im Rahmen der Bauausstellung IBA Berlin 1984/87 unter dem Planungsdirektor J. P. Kleihues erstmals erfolgreich praktiziert. Insofern gab es eine gewisse konzeptionelle Kontinuität, auch hatte es Vorarbeiten zum Planwerk seit Anfang der 90er Jahre gegeben. Dennoch stieß die öffentliche Präsentation im November 1996 nur auf mäßige Zustimmung, teilweise auch auf heftige Ablehnung. Sie kam einerseits von Vertretern eines ungehinderten Autoverkehrs, andererseits vor allem von Ostberliner Architekten und Stadtplanern, die das Erbe des sozialistischen Städtebaus aus den 60er Jahren missachtet sahen. Wolfgang Kil: Der Raum zwischen Fernsehturm und Spree sei „einer der großzügigsten Stadtfreiräume Europas“ (Architektenkammer 1997: 73). Diese „Großzügigkeit“ deuteten andere eher als gestalterisches Unvermögen. Der Architekturkritiker M. Mönninger: „Wenn die Behauptung der Planer stimmt, fast völlig ohne Abrisse auszukommen, dann reicht Ost-Trotz allein als Abwehr nicht aus. Es geht nicht um den Abriß der DDR, sondern um die Abrisse der DDR“ (a.a.O: 76).

Das Planwerk Innenstadt konnte sich letztlich durchsetzen, weil es den Zeitgeist für sich hatte: Das ihm zugrunde liegende Leitbild der identitätsstiftenden „europäischen Stadt“ (Stimmann 1996: 326)  im Kontrast zur formlosen Megacity in globalen Agglomerationen. Es hatte aber auch Erfolg, weil der Protest zu keinem überzeugenden Gegenentwurf führte; und gewiss, in historischen Umbruchsituationen keine quantité négligeable, weil es eine starke Person gab, die es durchzusetzen wusste, Hans Stimmann.

Natürlich wurden noch andere Argumente gegen das Planwerk vorgetragen, sowohl gegen das Verfahren wie gegen das Resultat. Es sei nicht diskursiv erarbeitet, verfahre zu mechanisch, sei rückwärts gewandt etc. Hier interessiert uns in erster Linie, wie das Planwerk im Hinblick auf den Friedrichswerder wahrgenommen wurde. Insgesamt wurden die Vorschläge dafür wenig beachtet; man hatte eher das Gesamtwerk im Auge. Nur Harald Bodenschatz geht in seiner ausführlichen Würdigung am Schluss des o.a. Heftes auf dieses Gebiet näher ein. Aber er bemängelt nur, dass das Areal im Süden so stark bebaut werden solle, dass dem „bislang  favorisierten Konzept eines großen Grünzuges von der Friedrichswerderschen Kirche bis zur Leipziger Straße eine Absage erteilt“ werde (a.a.O.: 99). Auch er sieht und bemängelt nicht, wie nah die intendierten Bauten der bislang frei stehenden Kirche auf den Leib rücken werden.

Es wird von niemandem auf diesen Punkt hin kritisiert, als das Planwerk Innenstadt 1999 vom Abgeordnetenhaus nur gegen die Stimmen der Grünen verabschiedet wird und auch nicht beim Verkauf der Grundstücke im Zuge eines öffentlichen Bieterverfahrens im Jahr 2000. Erst bei der Festsetzung des Bebauungsplans I-208-1 für das westlich der Kirche liegende Gelände 2011 erhebt sich Widerspruch im Rahmen der öffentlichen Auslegungsfristen, aber er war zu schwach. Der Widerspruch hätte nur Erfolg gehabt, wenn die Phalanx, die sich 2015/16 zu Wort gemeldet hat, es zu diesem Zeitpunkt getan hätte. Denn die Grundstücke waren ja bereits verkauft. Nur ein massiver öffentlicher Druck hätte einen Rückkauf von Teilflächen oder zumindest eine niedrige Bebauung an der Kirchenwestseite nebst Verbot von Tiefgaragen gegen Preisnachlass erzwingen können. Die Bauverwaltung war von sich aus dazu nicht bereit bzw. in der Lage.

Nun kann man interessierten Laien nicht vorwerfen, dass sie zweidimensionale Pläne nicht dreidimensional zu lesen verstehen. Architekten ist das geläufig. Aber die rührten sich nicht, vielleicht aus Fachborniertheit, vielleicht auch aus Gesellschaftsferne; Stadtbild- oder Denkmalpflege ist nicht ihr Metier. Es hätte eines kritischen Informanten aus der Bauverwaltung oder aus der  Denkmalbehörde bedurft, der mit plastischer Deutlichkeit medialen Multiplikatoren die drohenden Gefahren hätte veranschaulichen können. Dieses kritische Bewusstsein ist in den Berliner Behörden offensichtlich unterentwickelt. Und, nicht zu vernachlässigen, seit 2006 steht an der Spitze der Berliner Bauverwaltung eine Senatsbaudirektorin, die sich bislang nicht durch besonders engagierte oder weise Entscheidungen einen Namen machen konnte.

Grundstücksverkauf und Bauplanung – die fehlende Distanz
Mit dem Planwerk Innenstadt ist 1999 also eine wichtige Vorentscheidung getroffen worden. Für die Neubebauung westlich wie östlich der Kirche sollen die alten Straßen- und Grundstücksgrenzen gelten; d.h. 5 m Gebäudeabstand im Westen und 10 m im Osten. Ein Jahr später fiel die nächste negative Vorentscheidung. Beim Bieter-verfahren für die landeseigenen Flächen im Jahr 2000, erhält das Angebot den Zuschlag, das neun Einzelhäuser aufweist, „deren Maßstab sich an der letzten historischen Bebauung orientieren [!]“ (Stimmann in FAZ v. 1.4.2016). Dieses Niveau lag mit vier bis fünf Geschossen deutlich höher als zum Bauzeitpunkt der Kirche 1830, als die umgebenden Barockhäuser nur zwei- bis dreigeschossig waren, und eine genügende Belichtung und eine gute Sicht auf die Kirche ermöglichten. Bemerkenswert an den Äußerungen der am Planwerk Innenstadt Beteiligten ist, dass Sie die Nähe zur Kirche nicht problematisieren, auch nicht Bernd Albers und Tobias Nöfer, wie sie auf der AIV-Veranstaltung vom 13.7. 2016 erkennen ließen oder Dieter Hoffmann-Axthelm, der in einem Brief an den Verf. schreibt: „Die Nähe der Bebauung zur Kirche war nie ein Problem“, ein Problem sei der Baugrund gewesen. Das ist er auch, gewiss. Ein Problem ist aber auch, dass die Planwerkautoren die Gebäudenähe bis heute nur als statisches Problem sehen wollen und die Kirche als sakrales Kunstwerk ignorieren, das für seine Wirkung auf räumliche Distanz angewiesen ist.

Vielleicht ist es in einer weitgehend säkularisierten Zeit in einer dominant atheistischen Stadt schwer, eine neugotische Kirche, die schon länger nur noch als Museum genutzt wurde, als sakralen Raum zu respektieren, der auch in dieser jüngeren Form Jahrhunderte abendländischer Glaubens- (und Kunst-)geschichte repräsentiert.
Vielleicht sollte hier noch einmal in Erinnerung gerufen werden: Das erste Raumerlebnis nach Betreten einer gotischen Kathedrale gilt gewöhnlich der Vertikalität, dieser entlang den Pfeilern himmelwärts strebenden Höhe, mediatisiert durch das „Kreuzrippengewölbe in Verbindung mit dem Strebesystem“, das Dehio gewissermaßen als gotische Essenz ansah. Strukturell, d.h. baugeschichtlich wichtiger aber sind die mittels Pfeilerbündeln aufgelösten Wandstrukturen, was erst die „diaphane Füllwand“ (H. Jantzen) ermöglicht. Im Unterschied zum romanischen Dom „steht jetzt im Mittelpunkt ein gewaltiges Lichtereignis“ (H. Sedlmayr), was auch liturgische Konsequenzen hatte.
Trotz beengter Raumverhältnisse in der mittelalterlichen Stadt wurde der gotischen Kathedrale oder Stadtpfarrkirche daher  immer ein solitärer Platz zugewiesen; die Kirchenfenster sollten frei belichtet werden. Die Kirche wurde gerade nicht städtebaulich  „eingebunden“ (Stimmann), sondern ging in Distanz zur bürgerlich-diesseitigen Welt, wurde demonstrativ heraus- und hervorgehoben.

Dieser sakrale Triumphalismus des katholischen Mittelalters ist unserem säkularisierten Kirchenverständnis fremd, und der protestantisch schlichte, fein gegliederte Backsteinbau Schinkels, der sich auch am Typus der englischen Chapels orientiert, taugt nicht für solche Inszenierungen. Gleichwohl steht die Kirche in der Tradition eines abendländisch christlichen Kirchenverständnisses; sie bewahrt einige wichtige gotische Bauprinzipien, die Schinkel auf souveräne Weise neu interpretiert. Dazu gehören auch die großen farbigen Kirchenfenster und die Notwendigkeit ihrer freien Belichtung. Das wurde von der Architektin und Restauratorin Martina Abri, die schon an der ersten Restaurierung der Kirche 1982-86 wie an der zweiten von 1997-2001 beteiligt war, auf der Diskussionsveranstaltung des AIV zur Situation der Schinkelkirche am 13. Juli dieses Jahres besonders kritisiert. Die dicht an die Kirche gesetzten hohen Gebäude zerstörten mit ihrem Schatten die spezielle Lichtregie in der Kirche („die einzigartigen Lichtspiele ihrer Chorfenster“, FAZ v. 13.1. 2016), die Schinkel mit einer Folge von Farbabstufungen in den Fenstern damals bewusst konzipiert hatte; sie sei für die Besucher nun nicht mehr erlebbar.

Obwohl mit dem Planwerk Innenstadt Vorentscheidungen über die Baufluchtlinien getroffen wurden, musste dies nicht zwangsläufig zu einer mechanischen Reproduktion vormaliger Verhältnisse führen. Hans Stimmann erklärt schon früh: Die Kritische Rekonstruktion ziele auf eine „sinnvolle Rekonstruktion zerstörter Stadträume, wo dies ohne Verkrampfung möglich ist“ (Stimmann 1994: 109) Nun ja; es fällt schwer, die jetzige Lage auf dem nördlichen Friedrichswerder eben in diesem Sinne zu deuten.

In allen Verlautbarungen zum Konzept der ‚kritischen Rekonstruktion‘ und zum Planwerk Innenstadt finden sich Wendungen, die von einer „Orientierung“  (Senatsverwaltung 1997: 15) an den alten Stadtstrukturen sprechen. Im ersten Entwurf zum Planwerk Innenstadt von 1997 heißt es z.B., Ziele seien „das Wiederanknüpfen an die historische Kontinuität sowie die Annäherung an den historischen Stadtgrundriss“ (a.a.O.: 13). Es wird ferner von einem Dialog zwischen Alt und Neu gesprochen (a.a.O.: 22, 47).Was in diesem Fall geschehen ist, hat mit Dialog nichts zu tun. Es ist ein Monolog der neuen Baumassen geworden, die der Kirche den Atem nehmen – um in der literarischen Metapher zu bleiben. Sie kann gar nicht mehr antworten.  Man hat sich auch nicht behutsam angenähert, sondern die alte Straßenstruktur 1:1 kopiert und den neuen Verhältnissen unterlegt. Hier wurde nichts „kritisch“ rekonstruiert, sondern imitatorisch dekretiert. Der B-Plan I-208-1 ist insofern ein Dementi des Konzepts, das ihm angeblich zugrunde liegt.

Auch die beiden Mitinitiatoren des Konzepts Bernd Albers und Dieter Hoffmann-Axthelm schreiben in ihrem programmatischen Text von 1997: „Die Wiederanknüpfung an den historischen Stadtgrundriss  kann nur partiell geschehen, wo sie geschieht, ist sie nie nur ein Rückgriff, sondern legitimiert sich zugleich nach vorne, als Öffnung […] (1997: 20). Und: „Der erneuerte Stadtgrundriss kann gar nicht der alte sein. Weder die Stadt noch die Planer konnten unverändert durch die Moderne hindurchgehen. […] Am Ende steht immer etwas Neues, Drittes“ (a.a.O.: 25).
Die dichte Umstellung der Kirche mit 25 m hohen Baumassen ist keine Öffnung, sondern eine Schließung der Sicht auf den noch verbliebenen historischen Kern des Quartiers, die Friedrichswerdersche Kirche, die auf diese Weise nur noch zum partiellen Dekor der Penthouse-Bewohner taugt. Das gilt auch für die östliche Seite. Aus einer Selbstdarstellung der Frankonia über ihre östlichen Neubauten: „Bei diesen Gebäuden rückt die pittoresk wirkende seitliche Ziegelmauerwand der Friedrichswerderschen Kirche so nah an die Bebauung, dass zu überlegen war, wie man diese Wand in die Wohnungen wie ‚Ausschnitte aus einem Gemälde‘ einbezieht.“ [!]
Die vorgenannten Autoren des Planwerks schreiben ferner: „Der Rückgriff auf die historischen Stadtteile muß […] vorhandene Eigenschaften des Gebiets aufnehmen, d.h. Stadtteilidentität stärken“ (a.a.O.: 22). Indem der identitätsstiftende Kern des Viertels, die Schinkel-Kirche, durch die Baumassen von West und Ost erdrückt wird, vermag er auch keine Identität mehr zu stiften, ebenso wenig wie der mickrige Platz Werderscher Markt, immerhin der Namensgeber des Quartiers. Sowohl für die Sichtbarkeit der Kirche wie für die Erlebbarkeit des öffentlichen Raums wäre ein Verzicht auf die Bebauung des südlichen Zipfels des von Frankonia bebauten Areals östlich der Kirche besser gewesen. – Dass im Übrigen historische Baufluchtlinien auch für die Planer nicht sakrosankt waren, zeigt das Quartier im südlichen Friedrichswerder, wo aus Sicherheitsgründen das Auswärtige Amt auf einem größeren Abstand  der westlich davon gebauten Townhouses bestand (Hoffmann-Axthelm 2011: 56). Der Kirche wurde dieser Abstand verwehrt.

Der immanente Widerspruch zwischen programmatischen Anspruch und gebauter Wirklichkeit ist auch Kritik am Implementationsverfahren. Wahlweise könnte man die Begründungen aus der Einführungsphase ab 1997 als Legitimationsprosa der Planwerksverfasser zur Beschwichtigung der Kritiker interpretieren oder prononcierter als intellektuelle Unredlichkeit. Es könnte aber auch sein, dass die Intentionen der Planwerkverfasser in den konkreten Bauplänen, wie sie im B-Plan I-208-1 fixiert wurden, gar nicht adäquat umgesetzt wurden. Immerhin waren Hans Stimmann und Dieter Hoffmann-Axthelm seit 2006 nicht mehr in die konkrete Ausarbeitung ihrer Konzepte eingebunden.

Solche Annahme wird durch die abschließende Bemerkung der Autoren befördert: „Es handelt sich nicht um einen definitives Planbild, einen Masterplan, sondern um einen Baukasten, der Handlungsspielräume auch für künftige Generationen übrigläßt“ (a.a.O.: 51).Dazu muss man sich den B-Plan I-208-1 genauer ansehen, dessen Prüfergebnis hier freilich nur summarisch wieder gegeben werden kann.

Seit dem ersten Verkauf der Grundstücke gibt es mehrere Eigentümerwechsel und damit verbunden Konzeptwechsel in der Bebauung, auf die der B-Plan verschiedentlich neu angepasst wird. Im Rahmen der öffentlichen Auslegungen werden immer wieder Einwendungen gegen die geringe Abstandsfläche zur Friedrichswerderschen Kirche vorgetragen und dies auch schon in den Erwiderungen auf den früheren B-Plan I-208. Auf ein Monitum in der ‚Anregung 13‘ (I-208; S. 44f.), erklären die Planer in grotesker Umkehrung der realen Verhältnisse, dass das Bauvorhaben ein „aus denkmalpflegerischen Gründen abgeleitete Rekonstruktion des Quartiers nach historischem Vorbild“ sei (S. 45). Bislang dachte man, dass die Denkmalpflege realen Bauwerken diene, hier nun erhält eine Vision Denkmalsrang. Das fiel auch kritischen Lesern auf.  Auf den Einwand, wonach „das Straßenraster eigentlich keinen Denkmal-rang“ habe (Stellungnahme S. 55, B-Plan I-208-1) räumen sie eine „missverständliche“ Formulierung in Kapitel 2.3.2.4 (von B-Plan I-208) ein. (Richtig ist Kap. 2.3.4.5, Verf.). Ansonsten folgt der stereotype Verweis auf die exzeptiven „städtebaulichen Gründe“ (S. 55).
Die sind z.T. so an den Haaren herbeigezogen, dass man gelegentlich den Eindruck erhält, es handele sich um nachträgliche (präjudizierte) Legitimationen vorheriger falscher Entscheidungen bei den Verkaufsverhandlungen. So, wenn die blickverstellende Höhe der Gebäude westlich der Kirche aus den Gebäudehöhen der – ebenfalls erst neu geschaffenen – Umgebung abgeleitet werden: „Eine deutlich geringere Höhe würde der angestrebten städtebaulichen Fassung und dem Ziel einer Aufwertung in diesem innerstädtischen Bereich nicht gerecht“ (S. 17). Die Planverfasser verhelfen damit zu einer Grundstücksaufwertung, erweisen sich aber nicht als Sachwalter einer angemessenen städtebaulichen Fassung der Friedrichswerderschen Kirche, für die das zweifellos eine Abwertung bedeutet.

Wegen weiterer Veränderungen im B-Plan I-208-1 wird er im März 2011 erneut öffentlich ausgelegt. Von den eingehenden Stellung-nahmen ist die des Kirchlichen Bauamts der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg beachtlich. Dieses kritisiert darin detailliert die zu große Bauhöhe einzelner Gebäude, wodurch die Wahrnehmbarkeit der Kirche eingeschränkt werde, natürlich folgenlos (S. 58).

In der ausführlichen Antwort wird auf die reduzierte Bebauung in der Mitte der östlich der Falkoniergasse vorgesehen Baugebiets verwiesen, wodurch die Sichtbarkeit der Kirche erhöht werde [freilich nur vom Innenraum des Areals aus, Verf.]. Die Betonung der Eckgebäude (südwestlich und nordwestlich) sei städtebaulich erforderlich. Das Überragen des Kirchenschiffs solle durch die Zurücksetzung des Dachgeschosses um 0,5 Meter entschärft werden.

Zusammenfassend: „Die Blickbeziehung von Westen her in der Werderschen Rosenstraße und insbesondere in der Straße Werderscher Markt, war bereits ursprünglich eingeschränkt und wird durch die Neubebauung nicht über das historische Maß hinaus beschränkt“. (Seite 59, Hervorh. durch Verf.).
Die Chance aus der Nachkriegszeit, eine neue Baufluchtlinie gegen über der Friedrichswerderschen Kirche zu errichten, um das Blickfeld zu öffnen und durch bescheidenere Eckbauten die Wahrnehmbarkeit der Kirche vom Südwesten und Nordwesten aus zu verbessern, blieb ungenutzt. Die historistische Interpretation im Rahmen der vermeintlich ‚kritischen Rekonstruktion’ führt zunächst nur zum affirmativen Schluss, was früher ein Mangel war, darf auch heute ein Mangel bleiben. Darüber hinaus ist die  Zustandsbezeichnung „ursprünglich“ eine bewusste Täuschung. Denn eigentlich kann mit dem Wort nur die Situation von 1830 gemeint sein, worauf die Beschreibung aber nicht zutrifft, denn damals war die Kirche gut sichtbar. Dass diese Täuschung wirksam war, zeigt z.B. deren ungeprüfte Rezeption durch den Architekturkritiker Rainer Haubrich (2013: 63): „Wenn die geplante Neubebauung zu beiden Seiten fertig ist, wird die räumliche Wirkung der Kirche am Werderschen Markt wieder derjenigen zu Schinkels Lebzeiten ähneln.“  So werden Legenden verbreitet.

Mit diesen Ausführungen stellen sich die B-Plan-Verfasser der Bauverwaltung in die Tradition der Planwerk-Autoren, auch deshalb, weil die detaillierteren Vorschriften aus dem B-Plan I-208-1 auf wichtigen Elementen des vorausgegangenen B-Plan I-208 basieren, der immerhin schon 2006 verabschiedet wurde. Dazu gehört vor allem die Obsession, die schmale, aus dem 17. Jh. stammende Falkoniergasse nebst flankierendem Ensemble wiederzubeleben.

In Rahmen der Zielstellungen des Planwerks Innenstadt zur „Wiedergewinnung der historischen Mitte im Berliner Stadtraum“ gehörte  zu den Schwerpunkten der historischen Rekonstruktion  „das Quartier Friedrichswerder – und hier insbesondere die Rekonstruktion des Werderschen Marktes und die barocke Falkoniergasse – den historischen und funktionalen Kern der Stadterweiterung Friedrichswerder“ (S. 12f.). Der Bieterwettbewerb im Jahr 2000 steht unter dem programmatischen Titel öffentliches „Bieterverfahren ‚Falkoniergasse“ (B-Plan I-208-1, S. 13) und befindet sich im Zentrum des planerischen Interesses.
Im B-Plan I-208-1 heißt es: „Das Quartier Falkoniergasse soll durch ein ausgewogenes Verhältnis von Nutzungen aus den Bereichen Verwaltung, Handel, Dienstleistungen, Kultur, Gastronomie einerseits und Wohnen andererseits geprägt sein. Hierbei soll im Kontext der öffentlichen Nutzungen im Umfeld ein Pol mit bürgerlichen Nutzungen entstehen“ (13). Die Gasse hat nur eine Breite von 5 m, was eine niedrige Gebäudehöhe entlang beider Seiten nahe legt. Dieses Konzept‚ Falkoniergasse‘ lässt sich nur bei vollständiger Ausnutzung der verfügbaren Baufläche, d.h. der Rekonstruktion des alten Straßengrundrisses realisieren, nimmt aber den Verstoß gegen moderne Abstandsgebote zur Kirche bewusst in Kauf. Damit beginnt die Degradierung der Kirche zum Quartiersdekor.

Die Tragik der Planer besteht darin, dass die Gasse so wie gedacht nicht realisiert wurde; die Investoren haben das Konzept beerdigt und eine höhere Randbebauung durchgesetzt. Der Leerraum quer durchs Baugelände bleibt, aber er fehlt nun als Abstandsvergrößerung zwischen Kirche und westlichen Gebäudeensemble. Die Separationsbedürfnisse der Oberklasse in ihren Luxuswohnungen vertrügen sich auch nicht mit dem munteren Treiben in einer multifunktionalen Gasse. Der splendide Pool auf dem Dach harmoniert nicht mit dem bürgerlichen „Pol“ auf der Straße.

Tiefe Gruben und Garagen
Seit Jahrhunderten war es ein unter Berliner Baumeistern verbreitetes Wissen, dass auf der Spreeinsel und im Nachbarbereich des Flusses mit unsicherem Grund zu rechnen sei. Schon 1997 hatte die Stadtplanerin Dorothea Tscheschner in ihrer Kritik am Planwerk Innenstadt gewarnt: „Berlins historisches Zentrum verfügt darüber hinaus über den sensibelsten Baugrund der Gesamtstadt mit Schwemmsand, Moorlöchern und hohem Grundwasserstand, der viele Probleme und Gefahren mit sich bringt“(Architektenkammer 1997: 92). Zuletzt hatte wieder das Gründungsdrama der Simon-Galerie vor dem Neuen Museum in Erinnerung gerufen, wie problematisch die eiszeitlichen Schründe in Flussnähe sein können (s. dazu auch die Ergebnisse des Experten-Hearings beim AIV v. 17.2. 2016). Davon musste auch bei den Flächen neben der Kirche ausgegangen werden. Man nahm aber keine besonderen Baugrunduntersuchungen vor, auch die Fundamente der Kirche wurden nicht analysiert.
Die sieben Meter tiefe Baugrube dicht neben der Kirche führte zusammen mit der erschütterungsreichen Bohrpfahlgründung zu gravierenden Schäden an der Kirche. Deren westliche Hälfte hat sich zur Baugrube geneigt. „Das hat zu Verformungen insbesondere innerhalb des Gewölbes geführt. Die Kirche ist dauerhaft geschädigt, auch wenn die Risse geschlossen werden können“ (Kirchenoberbaurat Matthias Hoffmann-Tauschwitz in der Berliner Zeitung v. 5.11.2015). Im Osten wurde bei der Baugrube der Frankonia auf Grund dieser Erfahrungen eine 17 m tiefe verspannte Spundwand zur Abschirmung gegen die Kirche gewählt; ein teureres Verfahren, das im Westen gleich hätte angewandt werden müssen.

Im Ausschreibungstext zum Bieterverfahren im Jahr 2000 steht: „Bei den Baumaßnahmen sind Maßnahmen zur Sicherung der Kirche zu treffen.“ Damit hatte sich der Verkäufer, die Stadt Berlin aller Haftungsfragen entledigt – und war doch durch seinen i. Allg. sehr sorgfältigen, teilweise aber bemerkenswert unbedachten Bauplan indirekt am späteren Baudesaster mit verantwortlich.

1. Im gesamten Text des über 80-seitigen Bauplans I-208-1 wird nicht ein Mal die Frage der Standsicherheit der Kirche, der Gründung ihrer Fundamente und möglicher Probleme durch die erwartbar große Nähe und Tiefe der Baugrube erörtert.
2. Von Anfang an wurden Tiefgaragen vorgesehen, mal mit 120, mal mit 180 Stellplätzen, obwohl ganz in der Nähe in der Tiefgarage unterm Bebel-Platz 450 Stellplätze zur Verfügung stehen. Diese Vorgabe ließ sich zusammen mit dem Bedürfnis nach Hauskellern für die Wohnungen nur mit einer doppelstöckigen Tiefgarage realisieren.
In seiner Stellungnahme (FAZ v. 1.4.2016) zu der breiten öffentlichen Kritik an dem Bauprojekt wirft der frühere Senatsbaudirektor Hans Stimmann Nebelkerzen, wenn er argumentiert, er sei davon ausgegangen, dass mehrere kleinere Stadthäuser auf kleinen Einzelparzellen nicht zu doppelten Tiefgaragen geführt hätten. Das ist für einen ausgebufften Baupolitiker wie Stimmann bemerkenswert blauäugig argumentiert. Wenn er die „Möglichkeit zum Bau einer eingeschossigen Tiefgarage“ gesehen hat, dann hätte er bzw. die ab 2006 tätige Senatsbaudirektion und -verwaltung nach ihren Erfahrungen mit den renditeorientierten Investoren sie auch vorschreiben müssen. Tiefgaragen gelten bei Wohnungsverkäufen im Luxussegment als wertsteigernd, weil man schließlich seinen Bentley oder Porsche Cayenne sicher und wohnungsnah abstellen möchte.

Die Senatsbauverwaltung unter Nachfolgerin Regula Lüscher hätte im Rahmen ihrer bauaufsichtlichen Befugnisse auf ausreichende Bauforschung dringen und den Einsatz eines denkmalerfahrenen Baustatikers vorsehen müssen.

Überhaupt ist die marginale Rolle des Denkmalsamtes auffällig. Es kommt im Rahmen der öffentlichen Erörterung des B-Plans kaum vor und nur mit dem Hinweis auf das Denkmalsschutzgesetz, gemäß den „Veränderungen im Umfeld der denkmalgeschützten Gebäude”(S.41) genehmigungspflichtig seien bzw. mit der lapidaren Formel von der Abstimmungsbedürftigkeit mit dem Amt, – ohne erkennbare Auswirkungen auf das Baugeschehen. Das Amt erscheint nicht als sichtbarer Akteur; es wurde als abhängige Behörde im Hintergrund offenbar schon frühzeitig ausgehebelt. Insofern scheint das polemisch vorgetragene Plädoyer von Dieter Hoffmann-Axthelm „für die Abschaffung der Denkmalpflege“ (1987: 181 ff.) auf unerwartete Weise wahr geworden zu sein. 1987 mochte es neu sein, „daß die Denkmalpflege sich im Zuge der Zerstörung ihres Gegenstandes voll-zieht“, neu auch, „daß die Denkmalpflege das einzelne Bauwerk nicht mit Klauen und Zähnen verteidigt“ und neu, „daß die Denkmalpflege zum Erfüllungsgehilfen staatlicher und städtebaulicher [und privater, Verf.] Dekorationsstrategien geworden ist“ (a.a.O.: 182). Heute scheint man sich daran gewöhnt zu haben und Hoffmann-Axthelm darf mit Genugtuung von sich sagen, dass er mit seiner Praxis als Planer indirekt ein klein wenig zur Obsoleszenz der Denkmalpflege beigetragen hat.

Fazit und ein Vorschlag für die Zukunft
Für die äußeren Umrisse des westlich wie östlich der Kirche gelegenen Baugebietes gibt es trotz wechselnder Investoren eine staatliche Planungskontinuität von 1996 bis zu den realisierten Bauvorhaben. Die Bauformen und die Volumina variieren, letztere stiegen zudem. Die fehlende Distanz zur Kirche haben allein die staatlichen Planer zu verantworten, die Baubeschädigung der Kirche aber nicht allein die privaten Investoren. In einer gewohnt diffusen Delegationskette wird die konkrete Verantwortung nach hinten oder nach unten geschoben. Weder die Senatoren Strieder, Junge-Reyer oder Michael Müller (von 2011-2014 Stadtentwicklungssenator) noch die Senatsdirektoren Stimmann oder Lüscher sehen sich zur Übernahme der Verantwortung veranlasst. Einzig die Investoren als direkte Verursacher der Kirchenbeschädigungen konnten dingfest gemacht werden. Aus einer Investorenzeitung der Bauwert vom Oktober 2011 über ihr Bau-vorhaben: „Die Kronprinzengärten […] entstehen an einem Standort, der mit Recht als unwiederbringlich bezeichnet werden kann.“ Das ist leider in einem doppelten Sinn wahr geworden.

Für immer werden diese Schäden in den gerissenen Pfeilern, Gurt- und Fensterbögen sichtbar und als Mahnung vor den Folgen von Gleichgültigkeit, Sorglosigkeit, Respektlosigkeit und Verantwortungslosigkeit erfahrbar bleiben. Die verantwortlichen Politiker mögen irgendwann verschwunden sein, die steinernen Baugebirge, die die Kirche bedrängen, werden überdauern, zumindest die üblichen 60, 80 Jahre, bis man durch Abriss eine noch bessere Kapitalverwertung erzielen kann. Insofern ist die beschädigte und verstellte Kirche eine dauerhafte Provokation auch für die neuen Bewohner. Sie werden erfahren, dass die Malaise der Kirche sich ihren Luxusappartements verdankt und moralischen Ablass brauchen.

Der sollte ihnen gewährt werden, aber nicht wie weiland durch Tetzel eingesammelt für Luxusbauten in Rom, sondern für den dauerhaften Unterhalt der Schinkel-Kirche Verwendung finden. Man sollte eine Stiftung gründen, in die die Investoren Bauwert und Frankonia einen namhaften Betrag einzahlen, am besten noch einen permanenten Obulus; früher hatte man den Zehnten an die Kirche abzuführen. Wenn dann noch etwas übrig bleibt, könnte davon der geplante Wiederaufbau der Bauakademie gefördert und beschleunigt werden.

Auch Schinkel darf schließlich als Geschädigter gelten.

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