Referentin: Rechtsanwältin Christiane Columbus und Rechtsanwalt Axel Dyroff, Fachanwälte für Bau- u. Architektenrecht
Der politische Wille zur Mietenbegrenzung ist in Berlin allerorten spürbar. Milieuschutzgebiete sprießen wie Pilze aus dem Boden. Daher ist es für Architekten und Ingenieure wichtig, die damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben für die Planung zu kennen und zu berücksichtigen. Der Vortrag wird dafür eine Einführung und Grundlage bieten. Die Referenten sind für die Kanzlei Schultz und Seldeneck tätig und auf das städtebauliche Erhaltungsrecht spezialisiert.
Die Architektenkammer Berlin erkennt die Fortbildung mit 2 UE /Unterrichtseinheiten an. Den Teilnehmern wird am Ende der Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.
Mittwoch 27.11.2019, 08:30 Uhr im AIV. Im Rahmen der Veranstaltung reichen wir ein kleines Frühstück und Getränke. Die Teilnehmeranzahl ist auf 15 begrenzt. Teilnahme für AIV- Mitglieder kostenlos, Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder € 50
Verbindliche Anmeldung und weitere Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung / Anmeldung.
Abb.: Heinrich Lichte, 1903, Berlin Thaerstr. 4, Parterre