Am 1. Januar 2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Es wurden erstmal spezielle Regelungen zum Architekten- und Ingenieursvertrag aufgenommen. Wir referieren zu den Vor- und Nachteilen des neuen Gesetzes.
Vortrag: Christiane Columbus mit Dr. Pfisterer
Termin: Montag, 13.11.2017 um 19:00 Uhr im AIV